Der Erste Mai - Lohnfortzahlungsbetrug

Der Erste Mai - an manchen Tagen häuft sich der Lohnfortzahlungsbetrug. Unter Lohnfortzahlungsbetrug wird die Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit verstanden, allgemein auch als „Blaumachen“ bekannt. Die Täuschung findet bei längerem Lohnfortzahlungsbetrug vorwiegend schon beim Hausarzt statt, damit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wird. Für kurzzeitige Krankmeldungen ist diese Bescheinigung nicht bei jedem Arbeitgeber erforderlich und wird durch Arbeitsverträge geregelt. Nicht jeder Lohnfortzahlungsbetrüger ist ein guter Simulant und scheut deswegen auch eine ärztliche Untersuchung. Dann wird er häufiger nur ein bis drei Tage bei der Arbeit fehlen, dafür aber öfters.

An manchen Tagen ist ein Anstieg des Krankenstands in Unternehmen festzustellen, welche Arbeitgeber an der Rechtmäßigkeit zweifeln lassen. Besonders beliebt sind die Tage vor Feiertagen oder vor Wochenenden. Für einige fängt das Wochenende schon freitags an, andere müssen noch den Samstag arbeiten. Fällt ein Feiertag auf den Freitag, wie zum Beispiel der 1. Mai 2020, wird nicht jeder am Samstag wie gewohnt seine übliche berufliche Tätigkeit aufnehmen. Gerade der 1. Mai ist ein Feiertag, an dem häufig bis in die Nacht ausgelassen gefeiert wird. Probleme könnte eine vorhersehende Planung beseitigen, in dem der folgende Samstag als Urlaubstag beantragt wird. Aber auch der Arbeitgeber muss planen und kann nicht jeden Urlaubsantrag genehmigen. Oft wird dann der Lohnfortzahlungsbetrug von Arbeitnehmern gewählt, teils um einfach doch frei zu bekommen und zum anderen teils auch als „Denkzettel“ für den abgelehnten Urlaubswunsch.

Längst stehen Arbeitgeber dem Lohnfortzahlungsbetrug nicht mehr machtlos gegenüber und können sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen daraus ableiten. Dazu bedarf es jedoch einer eindeutigen Beweislast, welche für Arbeitgeber persönlich schwer erreichbar ist. Erfahrene Detektivinnen sowie Detektive der Detektei TUDOR können die Lücke zwischen Verdacht und tatsächlich nachgewiesenen Lohnfortzahlungsbetrug schließen. Durch aussagekräftige gesammelte Beweismittel wird Rechtssicherheit bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen geboten. Wird ein Lohnfortzahlungsbetrüger entlarvt, ergibt sich eine weitgreifende Signalwirkung an die Belegschaft. In der Regel begrüßen es die Mitarbeiter, wenn sich nicht jemand auf Kosten des Unternehmens und damit auch auf Kosten der Kollegen an bezahlter Freizeit widerrechtlich bereichert. Überlegungen sich auf die gleiche Weise Vorteile zu verschaffen, werden zudem im Keim erstickt.

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