Unterhalt für das eigene Kind zu zahlen ist eine Selbstverständlichkeit für verantwortungsvolle Väter. Vermuten Sie jedoch, es handelt sich in Ihrem Fall um ein sogenanntes „Kuckuckskind", sollten Sie sich um einen Vaterschaftstest bemühen. Ehebruch und Untreue in der Partnerschaft, bleiben häufig vor dem „gehörnten" Partner verborgen, jedoch schon neun Monate später können sich die Folgen von amourösen Abenteuern lautstark im Kinderbettchen bemerkbar machen. Aber auch ein One-Night-Stand und eine danach angekündigte Schwangerschaft, müssen nicht automatisch Sie zum unterhaltspflichtigen Vater machen. Gerade bei so kurzen Vergnügen wissen Sie nicht viel über die Frau. Wer weiß wie oft Sie mit verschiedenen Männern eine lustvolle Nacht verbracht hatte?
Wichtig bei einem Verdacht ist Klarheit zu schaffen, ob Sie wirklich der Erzeuger sind. Sitzt erst einmal der Stachel des Misstrauens fest in Ihnen, werden Sie mit Sicherheit keine Ruhe mehr finden. Hilfreich ist hier ein DNA-Test, denn er bringt die Wahrheit an das Licht.
Damit dieser jedoch vor Gericht als Beweismittel anerkannt wird, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Ein Richter darf nach seinem Ermessen ein Gegengutachten anfordern, denn er verfügt über die Beweismittelfreiheit. Diese DNA-Analyse wird bei einem Institut seiner eigenen Wahl ausgeführt.
Wenn es um einen Vaterschaftstest, einer DNA-Analyse, Unterhalt und Sorgerecht geht, weiß die Detektei TUDOR welche Schritte nötig sind, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. Detektivinnen und Detektive haben enorme Erfahrungswerte und lassen Sie davon profitieren. Bedenken Sie, bereits geleistete Unterhaltszahlungen für das Kind können Sie nicht zurückfordern. Daher ist ein schnelles Handeln immer von Vorteil. Sie erfahren die Wahrheit und können entsprechend reagieren. Unberechtigte Zweifel ob Sie wirklich der Vater sind, würden langfristig das Verhältnis zwischen Ihnen und dem leiblichen Kind schaden. Lassen Sie es nicht so weit kommen!
Kaum ein Ermittlungsfall ist diffiziler, als Vergleichsmaterial zu beschaffen, um einen Vaterschaftstest im geltenden Rechtsrahmen zu ermöglichen.
Zitat:
Mit Inkrafttreten (am 1. Februar 2010) des Gendiagnostikgesetzes, sind genetische Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung nur dann zulässig, wenn die Personen, von denen eine genetische Probe untersucht werden soll, in die Untersuchung eingewilligt haben. Nicht mehr erlaubt ist die Untersuchung von Proben bereits verstorbener Personen. Liegt eine Einwilligung nicht vor, so kann diese durch das Familiengericht nach §1598a ersetzt werden. Die Identität der Herkunft der DNA-Proben muss durch Arzt/Behörde oder Laborsachverständigen geklärt sein.
Vorgeburtliche genetische Untersuchungen sind nur bei Vorliegen eines Sexualdelikts erlaubt. Verstöße gegen das Gesetz werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Durchführen dürfen diese Tests ab Februar 2011 nur noch Labore, die ISO 17025 akkreditiert sind.
Um dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gerecht zu werden, schöpfen wir zunächst alle Ermittlungstechniken aus, um ohne DNA-Proben, allein durch umfangreiche Befragungen, den Verdachtsmoment soweit glaubhaft zu erhärten, dass von Gerichtswegen eine DNA-basierte Analyse angeordnet wird.
Genaue Rechtskenntnisse sind in diesem Metier für saubere Detektivarbeit, die sich im Nachhinein auch tatsächlich juristisch verwerten lässt, unabdingbar. Beispielsweise greift hier das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
§ 1598a - Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung.
Wir streben im laufenden Ermittlungsverfahren durch überzeugende Dokumentationen unserer Detektivsachbearbeiterinnen und Detektivsachbearbeiter zunächst immer den einvernehmlichen Vaterschaftstest an. Erst wenn gemeinsam mit dem hinzugezogenen Rechtsanwalt festgestellt werden muss, dass die Gegenseite blockt, kommen auch detektivische Methoden des heimlichen Vaterschaftstests zur Anwendung.
Die heimliche Verwendung des Genmaterials des Kindes zur Überprüfung der Vaterschaft verstößt zwar formell juristisch ggf. gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Kindes, macht man ihn trotzdem, so ergeben sich daraus aber keine direkten Konsequenzen. Eine Strafanzeige ist kaum zu befürchten, denn strafbar ist ein Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht. Diese Situation stellt derzeit noch eine rechtliche Grauzone dar, eine Handlung ist deshalb nicht strafbar.
Die so zustande gekommenen Ergebnisse werden voraussichtlich nicht unmittelbar vor Gericht als Beweismittel zugelassen, erhöhen aber den Druck auf die Gegenseite und das Gericht selbst, das kaum umhinkommt, ein amtlich und damit gerichtlich verwertbares Abstammungsgutachten gegen den vermutlich biologischen Vater erwirken zu lassen, um ihn mit diesen Erkenntnissen praktisch zum Vaterschaftstest zu zwingen.
Zu jeder Ermittlung wird durch unsere Sachbearbeiter ein umfassender Ermittlungsbericht angefertigt. Alle Dokumente, die im Verlauf der Tätigkeiten zusammengetragen werden, liegen dem Bericht als Anlage bei. Aufgrund unserer hohen eigenen Qualitätsanforderungen an unsere Ermittlungsberichte sind diese vor Gericht als Beweismittel zugelassen.
weiterEs war ein mega großer Schreck für mich, als ich von meiner Ex die Mitteilung bekam sie sei schwanger. Vater des Kindes war angeblich ich. Ich rechnete den Zeitpunkt der Empfängnis nach und wurde gleich stutzig. Zu diesem Zeitpunkt kriselte es schon gewaltig in unserer Beziehung und von Sex war schon lange kein Spur mehr zu entdecken. Wie konnte ich da der Vater sein? Total überfordert mit der Situation rief ich bei Ihnen in der Detektei an.
Wirklich sehr beeindruckt war ich über Ihre Vorgehensweise. Gut schlafen ließ mich dabei die legale Art und Weise Ihrer Ermittler. Mir fiel ein Stein vom Herzen als ich erfuhr nicht der Vater zu sein.
Ich bin sehr froh darüber, wie einfach es war mit Ihnen im ständigen Kontakt zu sein. So war ich immer gut über den aktuellen Stand meines Falls informiert. Hervorheben möchte ich unbedingt das Verhalten Ihrer Ermittler. Der respektvolle Umgang, ein sehr kundennahes Vorgehen und ein ganz tolles Einfühlungsvermögen, machten aus einer für mich eher unangenehmen Sache eine gut erträgliche Lebenserfahrung. Vielen vielen Dank!
...ein glücklicher Klient