Unzulässige Nebenbeschäftigung nachweisen

Neben dem Hauptberuf noch einer Nebenbeschäftigung nachzugehen ist grundsätzlich erlaubt. Der Arbeitgeber muss dies nicht genehmigen. In manchen Fällen wird jedoch im Arbeitsvertrag eine Vereinbarung getroffen: Dem Arbeitgeber müssen Nebenbeschäftigungen mitgeteilt werden. Sollten die Interessen des Unternehmens durch den zusätzlichen Job in irgendeiner Form berührt werden, liegt sogar eine Informationspflicht vor. Durch verschiedene Faktoren kann jedoch ein Nebenjob sich schnell als unerlaubte Nebentätigkeit entwickeln, wie unsere Detektei TUDOR oftmals entdecken konnte.

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Was darf nicht sein:

Erlaubt ist eine Nebenbeschäftigung nicht, wenn die Haupttätigkeit darunter zu leiden hat. Ebenfalls darf nicht für die Konkurrenz gearbeitet werden. Wird durch die Nebentätigkeit die gesetzlich erlaubte Arbeitszeit in der Woche überschritten, gilt der Nebenjob als unerlaubt. Unerlaubt ist es auch, wenn bei einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit oder im Urlaub einer Nebenbeschäftigung nachgegangen wird. TUDOR Detektive stellen dies für Sie als Arbeitgeber fest.

Gefährlich wird es für ein Unternehmen, wenn Angestellte an den Kunden in die eigene Tasche verdienen. Dienstleistungen werden in diesem Fall dem Kunden direkt von dem Angestellten angeboten. Hier zeigt sich dann oft Bereitschaft zur Schwarzarbeit. Diese ist in Deutschland strafbar! Zu leiden hat das Unternehmen, denn ihm geht Umsatz verloren. In schweren Fällen kann dies sogar die Existenz der Firma bedrohen. Bei einem Verdacht sollten Sie nicht warten und sofort mit uns in Kontakt treten. Wir verhindern, wenn früh genug eingesetzt, ein betriebliches Fiasko.

Ihr persönlicher Ansprechpartner

S. Reinhardt, Stützpunktleiter

Mit meinen Kollegen stehe ich Ihnen an unseren 28 deutschen und europäischen Stützpunkten mit Rat, Tat und über 50 Jahren detektivischer Erfahrung zur Seite.

Tel: 0800 - 29 45 95 0

Email: info@detektiv-tudor.com

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Was können wir als Detektei tun?

Wir helfen Ihnen mit unseren professionellen Detektiven in Festanstellung und observieren Ihren Mitarbeiter. Unsere Spezialisten dokumentieren und beweisen den tatsächlichen Sachverhalt. Gerichtsverwertbare Beweise werden legal von uns für Ihren Auftragshintergrund gesammelt. Sie müssen nicht länger grübeln, ob Ihr Verdacht gegenüber einem Ihrer Mitarbeiter berechtigt ist. Selbstverständlich agieren wir diskret - dies international.

Nehmen Sie die unverbindliche Einschätzung unserer Ermittler in Anspruch. Unsere Detektive in Festanstellung freuen sich zielorientiert weiterhelfen zu dürfen.

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Referenzschreiben eines Mandanten

Guten Tag,

bevor es bei mir vollkommen in Vergessenheit gerät, wollte ich Ihnen nochmal meinen Dank für Ihr perfektes Ermitteln aussprechen. Ich bin ja durch eine Empfehlung eines Geschäftspartners auf Sie aufmerksam geworden. Dieser hatte Sie bereits erfolgreich eine Observation durchführen lassen, sodass ich seinem Urteil über Ihre Detektei vertraute. Ich muss sagen, Sie haben mich nicht enttäuscht, im Gegenteil!

Für mich war es sehr ärgerlich zu wissen, wie einer meiner Mitarbeiter einer unerlaubten Nebenbeschäftigung bei der Konkurrenz nachgeht. Da er dort eine beträchtliche Anzahl an Stunden arbeitete, litt seine Arbeit in meinem Unternehmen enorm darunter. Als ich ihn damals ja fragte ob er einer Nebenbeschäftigung nachgehen würde, belog er mich mehrfach. Mein Instinkt riet mir zu einer professionellen Observation, zu Recht wie sich herausstellte.

Dem Mitarbeiter hatte ich gekündigt. Nachdem dieser Ihre rechtlich einsetzbaren Beweise sah, nahm er die fristlose Kündigung ohne großes Murren an. Ihre Bereitschaft als Zeugen vor Gericht aufzutreten, hatte ihm einen mächtigen Schrecken bereitet. Für meine Belegschaft war das ein wichtiges Zeichen. Mit Sicherheit überlegt sich in Zukunft jeder meiner Angestellten, welchen Nebenjob sie annehmen. Diese Signalwirkung gibt mir als Arbeitgeber eine sehr gute Sicherheit.

hochachtungsvoll

Ludwig P.