Wenn der gute Name auf dem Spiel steht

Wird der eigene Name durch die Verbreitung von Unwahrheiten diskreditiert, kann dass für den Betroffenen schwerwiegende Folgen haben. Im Zeitalter des Internets gehen Rufschädigung oder Verleumdung weit über den gewöhnlichen Tratsch oder Klatsch hinaus. Im Internet fühlen sich viele bei der Verbreitung schädlicher und unwahrer Informationen anonym und sicher. Die Reichweite von Foren oder Blogs ist größer als gedacht wird. Viele Nutzer geben diesen Informationsquellen den gleichen Stellenwert wie einem Zeitungsartikel. Internet ist auch regional nicht begrenzt sondern ermöglicht weltweiten Zugriff.

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Nicht nur Privatpersonen sind Opfer

In der Wirtschaft findet täglich ein harter Überlebenskampf statt, welcher scheinbar auch die Mittel heiligt. Ständig sind Unternehmen von Insolvenz betroffen, wenn sich ihre Marktposition nachhaltig verschlechtert. Dazu kam auch schnell der Gedanke auf, durch illegale Methoden wie Verleumdung oder Rufschädigung die Marktposition von unliebsamen Konkurrenten negativ zu beeinflussen.

 

Unternehmen investieren viel Arbeit und finanzielle Mittel durch Service, Kundendienst oder Kulanz Kundenzufriedenheit herzustellen. Schneller als diese Saat Früchte trägt, lässt sie sich durch gezielte Falschaussagen verwischen. Dazu besteht nur ein geringer Aufwand und kann sich bei systematischer Vorgehensweise schnell zum Selbstläufer entwickeln.

Es wird nicht jeder glauben, wer andere Erfahrungen mit diskreditierten Unternehmen gemacht hat. Doch Unternehmen sind auf die Neukundenakquisition angewiesen, welche nach Angriffen auf den Leumund erschwert wird. Selbst wenn der Verleumdung Zweifel anhaften, wollen Kunden kein Risiko eingehen.

Sofortige Reaktion ist essenziell

Wird der Leumund einer Person oder eines Unternehmens mit Falschaussagen konfrontiert, ist schnelles Handeln unabdingbar. Nur so ist die Verbreitung schnellstmöglich zu unterbrechen und nur dann bestehen gute Chancen, dem Urheber habhaft zu werden. Detektive der Detektei TUDOR sind darin routiniert, gerichtsverwertbare Beweismittel für die Straftatbestände Beleidigung § 185 StGB, üble Nachrede § 186 StGB oder Verleumdung § 187 StGB zu sammeln.

Die Strafen für die Straftatbestände können unter anderem bei Verleumdung zum Beispiel bis zu 5 Jahre Freiheitsentzug bedeuten. Auch wenn ihr Ruf als Person in Misskredit gebracht wird, steht Ihnen unsere Detektei mit fachlicher Kompetenz zur Seite. Es ist kein Fehler seinen Namen von Zeit zu Zeit im Internet zu prüfen. Die Inhalte im Netz haben Ewigkeitswert. Wir helfen auch bei Löschanträgen im Internet.

 

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