Die TUDOR Detektei in Weinstadt löst Ihren Fall. Mit Erfahrung seit über 50 Jahren sind wir Ihr Ansprechpartner (operatives Einsatzgebiet - keine Betriebsstätte).
TUDOR ist Ihre Detektei in Weinstadt:
Suchen Sie für Ihre privaten oder wirtschaftlichen Problematiken kompetente und bezahlbare Hilfe in Weinstadt? Wünschen Sie sich zur Problemlösung einen aktiven und schnell agierenden Partner? Dann sind Sie aus Weinstadt bei unserer Tudor Detektei Stuttgart sehr gut aufgehoben. Unsere Erfahrungen aus über 50 Jahren detektivischer Höchstleistungen, machen uns zu einem der branchenführenden Detektiv-Dienstleistungsunternehmen. Stalking, Ehebruch oder Produktpiraterie – Tudor Detektive wissen in Weinstadt gerichtsverwertbare Beweise für Sie zu sammeln.
Überzeugen Sie sich durch folgende Einsatzbeispiele über unsere Diskretion und Kompetenz. Die Tudor Detektive Stuttgart sind in Weinstadt ortskundig, daher müssen vorab die Örtlichkeiten nicht überprüft werden. Damit Sie sich wirklich auf unsere Diskretion verlassen können, beschäftigen wir nur Detektivinnen und Detektive in Festanstellung. Würden Sie gerne mehr über Lösungsmöglichkeiten zu Ihrem Problem erfahren? Nehmen Sie einfach unsere kostenfreie und völlig unverbindliche Erstberatung für Sich in Anspruch. Stark und flexibel stellen wir uns auf Ihren Fall ein.
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Deutschlandweit gebührenfrei.
Tudor Detektei Stuttgart
Königstraße 80
70173 Stuttgart
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Bei dem Thema Unterhalt haben unsere Tudor Detektive Stuttgart viele Erfahrungen. Dieses Thema betraf auch unseren Mandanten aus Weinstadt. Detektive unserer Detektei wurden von ihm beauftragt, dem Lebenswandel seiner geschiedenen Ehefrau auf den Grund zu gehen. Er zahlte ihr seit vielen Jahren monatlich eine beträchtliche Summe an Unterhalt. Ihr schien es finanziell immer besser zu gehen, während er schwer zu kämpfen hatte. Nun sollten unsere Detektive in Weinstadt seine Ex-Frau für ein paar Tage observieren. Angeblich ging sie keiner bezahlten Tätigkeit nach, was unser Mandant jedoch nicht glauben konnte. Von seinem gezahlten Unterhalt hätte sie sich eigentlich so ein teures Leben nicht leisten können.
Bereits am ersten Tag fielen unseren Detektiven in Weinstadt die Aktivitäten der Zielperson auf. Sie fuhr mit ihrem Auto verschiedene Häuser an. In jedem Haus verbrachte sie eine knappe Stunde. Beim Verlassen aller Häuser trug sie eine Tüte zu der Mülltonne. Auffällig war auch, sie hatte für jedes Haus einen Haustürschlüssel. Alle Häuser gehörten sehr wohlhabenden Familien, wie unsere schnellen Recherchen ergaben. Am zweiten Tag der Observation gab es keine Auffälligkeiten.
Sie kaufte ein und putze in ihrer Wohnung die Fenster. Später fuhr sie noch zu einer Waschstraße. Hier reinigte sie ihr Auto auch noch im Innenraum. Am dritten Tag fuhr sie erneut alle die uns bereits bekannten Häuser in Weinstadt an. Im Gegensatz zum ersten Observationstag, schien an diesem Tag die Sonne. Unsere Zielperson war nun auch im Garten zu sehen. Sie mähte Rasen, fegte Straßen und putze Fenster. Bevor sie das letzte Haus dann verließ, hängte sie nasse Wäsche auf einer Wäschespinne im Garten auf. Beim Verlassen jedes der Häuser hielt sie einen Umschlag in der Hand. Nach dem Verlassen des letzten Hauses fuhr sie in einen Supermarkt. Ein Detektiv ging um ihr Auto herum und konnte die Aufschrift „Putzgeld“ auf einem Umschlag lesen. Alles was unsere Detektive in Weinstadt in Erfahrung bringen konnten, fand sich danach (protokolliert und fotografiert) in der Beweismappe wieder.
Als unser Mandant Einsicht in die Mappe nahm wurde er sehr wütend. Seine Ex-Frau hatte diese Einnahmen nicht beim Berechnungsunterhalt angegeben. Er dankte uns. Die Unterlagen übergab er seinem Anwalt. Dieser war nun für die weiteren Schritte verantwortlich.
Eine Nebenbeschäftigung ist zusätzlich zu einem Beschäftigungsverhältnis zwar grundsätzlich erlaubt, unterliegt jedoch Regeln und kann sogar unerlaubt sein. Mit der Befürchtung ein Mitarbeiter könnte für die Konkurrenz eine Nebenbeschäftigung ausüben, wandte sich ein Unternehmer aus Weinstadt an unsere Tudor Detektei Stuttgart. Einer seiner leitenden Angestellten hatte ihm mitgeteilt, eine Nebenbeschäftigung auszuüben. Die angegebene Tätigkeit berührte nicht die Interessen des Unternehmers und er musste sie dulden. Nun fragte er sich jedoch, ob die Angeben seines Angestellten überhaupt stimmten und auch alle zu beachtenden Regeln für eine Nebenbeschäftigung eingehalten wurden, wie zum Beispiel die wöchentlich erlaubte Arbeitszeit. Um sich Gewissheit zu verschaffen, beauftragte er unsere Detektive mit der Observation. Weinstadt war der Wohnort des Mitarbeiters. Unsere Detektive für Weinstadt wurden durch unseren Stützpunkt Tudor Detektei Stuttgart koordiniert.
In der Firma unseres Mandanten wurde bis Freitagmittags gearbeitet, dann hatten die Angestellten bis Montagmorgen Wochenende. Der Einsatz unserer Detektive sollte also freitags beginnen. Um 11 Uhr warteten 2 Detektive in einem Fahrzeug aus unserem Fuhrpark auf dem Parkplatz unseres Mandanten. Sie wollten sofort nach Feierabend die Observation des Mitarbeiters aufnehmen. Dies galt dem Fall, er würde sofort nach seiner Arbeit zu seiner Nebenbeschäftigung fahren. Dem war jedoch nicht so. Er fuhr erst nach Hause und wurde von unseren Detektiven in Weinstadt verfolgt.
Nach zwei Stunden fuhr er dann gegen 15 Uhr nach Waiblingen. Für die Strecke von 6 Kilometer benötigte er nur 8 Minuten. Angeblich würde er dort bei einer Tankstelle diverse Büroarbeiten erledigen. Zu einer Tankstelle fuhr er jedoch nicht, sondern tatsächlich zu einem Konkurrenten unseres Mandanten. Dort blieb er bis 20 Uhr und verließ dann wieder das Gebäude. Er fuhr wieder nach Hause und verbrachte dort die Nacht. Den Sonntag verbrachte er mit seiner Familie in einem 10 km entfernten Freibad in Winterbach. Unser Mandant bat unsere Detektei die Observation am nächsten Samstag zu wiederholen. Dieses um sicher zu gehen, dass sein Mitarbeiter tatsächlich für die Konkurrenz arbeitete. Unsere Detektive in Weinstadt entsprachen dem Wunsch unseres Mandanten. Das Ergebnis war das gleiche. Von 15 bis 20 Uhr arbeitete sein Mitarbeiter dort für seinen Konkurrenten.
Nachdem wir alle gerichtsverwertbaren Beweismittel, sowie eine minutiöse Dokumentation an unseren Mandanten überreicht hatten, bat dieser seinen Angestellten zum Gespräch. Er bestätigte unsere Ermittlungsergebnisse und musste den Nebenjob auf Verlangen unseres Mandanten wieder aufgeben.
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