Jeder Arbeitnehmer kennt die Regelung im Arbeitsschutzgesetz, bei Krankheit zum Zwecke der Genesung der Arbeit bei vollem Lohnausgleich fernbleiben zu können. In der Regel stellt ein Mediziner die Arbeitsunfähigkeit fest und stellt ein Attest (Arbeitsunfähigkeitsbestätigung) für den Patienten aus. Dieser leitet es an seinen Arbeitgeber weiter. Allerdings gibt es viele Krankheiten, welche sich kaum ohne größeren Aufwand überprüfen lassen, und so vertraut der Mediziner auf die Aussagen des Patienten. Viele Symptome verschwinden tatsächlich durch eine Befreiung von der Arbeit, denn Stress kann zum Beispiel ein Krankheitsauslöser sein. Grundsätzlich hat ein Arzt auch keinen Grund die Aussagen eines Patienten anzuzweifeln. Leider gibt dies aber auch Spielraum, diese Arbeitsschutzregelung auszunutzen.
Arbeitgeber haben Verständnis, wenn Arbeitnehmer krank werden und zu Hause ihre Krankheit auskurieren. Denn nur gesund können sie die ihnen übertragenen Aufgaben vollumfänglich ausüben. Kein Verständnis dagegen haben Arbeitgeber für Betrug. Lohnfortzahlungsbetrug kann ein Kündigungsgrund sein. Der Ablauf bei Lohnfortzahlungsbetrug ist häufig gleich. Dem Hausarzt wird eine angebliche Krankheit vorgetäuscht und für einen kurzen Zeitraum (bis zu einer Woche) wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt. Erst wenn der Patient Woche für Woche wieder erscheint, werden die Ursachen für seine angeblichen Symptome eingekreist. Den meisten Betrügern reicht aber schon eine Woche „Zusatzurlaub“ bei vollem Lohnausgleich. Nicht selten werden in dieser Zeit Unternehmungen gestartet, die mehr Spaß als Arbeiten machen. Aber es gibt noch andere Varianten, zum Beispiel den eigenen Garten auf Vordermann bringen, Haus oder Auto instand setzen, sich etwas Geld dazuverdienen oder die eigene Selbständigkeit voranzutreiben. Die Liste ist endlos und der Chef bezahlt das Ganze.
Aber Arbeitgeber wissen sich zu wehren. Eine gute Detektei, wie die Detektei TUDOR, weiß Lohnfortzahlungsbetrüger zu entlarven und für gerichtsverwertbare Beweismittel zu sorgen. Dabei bemerkt die Verdachtsperson nicht einmal, wie sie professionell überwacht wird. Schon zahlreichen Betrügern wurde somit ein Ende ihres unkollegialen Treibens gesetzt. Gleichzeitig bemerken auch andere Beschäftigte des Betriebes, Lohnfortzahlungsbetrug wird nicht hingenommen und kann ernste Konsequenzen haben. Die Signalwirkung an die Belegschaft ist enorm. Auch Kollegen werden es begrüßen, wenn Betrüger entlarvt werden, denn schließlich müssen sie dann einspringen oder ihren beantragten und verdienten Urlaub verschieben.