Ein Spruch lautet „Gelegenheit macht Diebe". Sehr oft trifft dies auf den Arbeitsplatz zu. Waren, Rohstoffe und natürlich Wertgegenstände oder Bargeld sind schon häufig in Firmen abhandengekommen. Der Grund dafür ist meistens, dass es in der Betriebsamkeit eines Unternehmens schwer nachvollziehbar ist wer der Täter ist. In der Regel werden viele Bereiche von unterschiedlichen Personen frequentiert. Dies sind nicht ausnahmslos nur Firmenangehörige. Auch Kunden, Zulieferer und Serviceunternehmen haben oft Zugang zu betrieblichen Räumen. Desto größer das Unternehmen ist, desto reger ist in der Regel auch die Betriebsamkeit.
Um Diebstählen vorzubeugen ist es wichtig, dass Bargeld oder sonstige Wertgegenstände stets unter Verschluss gehalten werden. Dies gilt auch für die persönlichen Dinge der Mitarbeiter. Es sollten genügend abschließbare Spinte vorhanden sein. Gerade in größeren Betrieben, wo Mitarbeiter sich nicht alle untereinander kennen oder ein reger Verkehr von Zulieferern und Kunden herrscht, sollte die Befugnis der Personen auf dem Firmengelände stichprobenartig geprüft werden. Es könnte dienlich sein, befugten Personen entsprechende Ausweise auszustellen, damit Unbefugte schneller entlarvt werden. Solche Maßnahmen haben sich als Prävention bewährt, da für potentielle Täter somit das Risiko sprunghaft ansteigt.
Der Schaden, welcher bei einem Firmen-Diebstahl entsteht, ist oft größer als sein materieller Wert. Vertrauen wird zerstört und Verdächtigungen entstehen. Ein Betriebsklima kann durch einen oder mehrere Diebstähle nachhaltig gestört werden. Besonders schlimm ist es, wenn Unschuldige verdächtigt werden. Deswegen ist es aus verschiedenen Gründen wichtig, Diebstähle aufzuklären und damit abzustellen. Dem Arbeitgeber stehen im Falle einer Überführung des Täters rechtliche Mittel, sowie bei Firmenangehörigen zusätzlich arbeitsrechtliche Maßnahmen (z.B. fristlose Kündigung) zur Verfügung.
Die Überführung des Täters kann sich jedoch als schwierig erweisen, wenn kein Verdacht besteht. Ferner bedarf es zur Einleitung rechtlicher Schritte stichfester Indizien (gerichtsverwertbarer Beweise). Es gibt Spezialisten, die diskret und unauffällig Diebstählen auf den Grund gehen und sorgfältig die benötigten gerichtsverwertbaren Beweise sammeln und dem Auftraggeber für weitere Schritte übergeben. Solche Experten in Aufklärung und Überwachung findet man bei der Detektei TUDOR, welche auf dem privaten und wirtschaftlichen Sektor seit über 50 Jahren erfolgreich tätig ist. In Kombination mit erfahrenen Detektiven, den benötigtem Equipment und dem Know-how, ist die Erfolgsquote der Detektei Tudor deutlich höher als vergleichsweise der Polizei, welche es oft bei einer Anzeige gegen Unbekannt belassen muss.
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