Häufig entsteht bei Rechtsstreitigkeiten eine Patt-Situation, wenn Aussage gegen Aussage steht. Sie wissen wer was getan hat und haben es vielleicht sogar gesehen. Stehen neben Ihrer Aussage jedoch keine weiteren Beweismittel zur Verfügung, kann Ihre Aussage durch glaubhaftes Leugnen der Gegenseite entkräftet werden. Ein Richter kann bei zwei gegensätzlichen Aussagen zwar davon ausgehen eine Partei bedient sich der Unwahrheit, jedoch weiß er ja nicht welche. Um in einem Rechtsstreit ein Urteil zu fällen benötigt er Fakten, unumstößliche Beweismittel oder zusätzliche Zeugenaussagen.
Zeugensuche durch die Detektei Tudor
Zeugensuche kann sich in zwei Ermittlungsfelder aufteilen. Zum einen ähnelt es einer Personensuche, wenn Sie wissen dass es Zeugen gegeben hat und Hinweise zu diesen Personen liefern können. Beispielsweise kann ein Bürogebäude in der Nähe des Geschehens eine gute Anlaufadresse sein, wenn dort Personen zum maßgeblichen Zeitpunkt am Fenster waren. Personenbeschreibungen können dabei zusätzlich zum Erfolg der Ermittlungen beitragen. Dem gegenüber steht die generelle Ermittlung nach Zeugen, wenn unbekannt ist ob es überhaupt Zeugen gibt. Vielleicht hat jemand etwas gesehen, von dem Sie gar nichts wissen oder darauf achteten und welcher sich auch später nicht meldete. Zeugen sind sich ihrer Funktion und Wichtigkeit oft gar nicht bewusst, weil sie das Gesehene nicht zuzuordnen wissen. In beiden Fällen stehen Ihnen mit den Detektiven der Tudor Detektei Spezialisten zur Verfügung, welche seit dem nun fast 50-jährigen Bestehen der Detektei TUDOR über einen wertvollen Erfahrungsschatz bei der Personensuche jeglicher Art verfügen. Sie können Zeugen für Sie ausfindig machen und Ihnen die ladungsfähige Anschrift mitteilen.
Die Wichtigkeit und Pflicht von Zeugen
Schon bei einem normalen Verkehrsunfall ist es ratsam den wirklichen Unfallhergang durch Zeugenaussagen festzuhalten. Auch bei einem Zivil- oder Strafprozess sind Zeugenaussagen wichtig. Sie tragen zu einer Urteilsfindung bei und nicht selten machen sie diese überhaupt erst möglich. Deswegen ist es eine staatsbürgerliche Pflicht, einer Ladung als Zeuge nachzukommen und vor Gericht wahrheitsgemäß auszusagen. Ein Zeugnisverweigerungsrecht steht Zeugen nur in wenigen Ausnahmefällen zu, beispielsweise wenn sie mit einer der Prozessparteien verwandt oder verschwägert sind. Der Haken an Zeugenladungen ist jedoch häufig, dass Name und Anschrift von Zeugen nicht immer bekannt sind.
weiter