Krankheit ist kein Urlaub für Karnevalsjecken

Jeder Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland hat, wenn das Arbeitsverhältnis 4 Wochen ohne Unterbrechung besteht, Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diese Regelung dient dem Schutz und der Gesundheit bzw. der Wiederherstellung der Gesundheit der Arbeitnehmer – Karneval bildet hier natürlich keine Ausnahme. Eine attestierte Arbeitsunfähigkeit mit Angabe der voraussichtlichen Dauer wird in der Regel vom Hausarzt ausgestellt und vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber weitergeleitet. Dabei verlassen sich jedoch viele Ärzte auf die Aussagen der Patienten über ihr Befinden, denn sie haben grundsätzlich keinen Grund diese anzuzweifeln.

Detektei TUDOR legt Jecken und Narren das Handwerk

Für „schwarze Schafe" also eine verlockende Möglichkeit, arbeitsfreie Tage bei voller Lohnfortzahlung unter Vortäuschung einer Krankheit zu erschwindeln. Nicht selten ermöglicht dieser Missbrauch der Entgeltfortzahlungs-Regelung dann auch, trotz nicht gewährten Urlaubs oder genereller Urlaubssperre, trotzdem arbeitsfreie Tage zu erhalten. 

So gibt es typische Zeiten wie zum Beispiel Karneval, wo Krankmeldungen auffällig häufig bei den Arbeitgebern eintreffen. Manche Arbeitgeber sehen sich quasi schon als Hellseher, wenn sie wissen wann bestimmte Arbeitnehmer eine Krankmeldung einreichen werden. Häufig dulden sie selbst wiederholte Krankmeldungen an den Karnevalstagen, selbst wenn sie den Verdacht haben das der Arbeitnehmer nicht wirklich krank ist oder die Arbeitsunfähigkeitsdauer nicht der Wiederherstellung der Gesundheit dient. Der Grund dafür ist das ein Verdacht nicht ausreicht, um erfolgreich Rechtsmittel wie zum Beispiel Abmahnung oder Kündigung zu nutzen.


Dazu bedarf es Beweise, welche auch nötigenfalls vor Gericht bestand haben. Durch den nicht zu unterschätzenden Schaden in der Wirtschaft durch Lohnfortzahlungsbetrügereien, nehmen viele Arbeitgeber dies nicht mehr hin. Es bietet sich für Betroffene bei Verdacht an, die legale Beweismittelsicherung in solchen Fällen an Spezialisten zu übertragen.

Lassen Sie sich von echten Profis dabei helfen, Ihren Karnevalfans auf die Schliche zu kommen. Die Detektei Tudor weist eine sehr hohe Erfolgsquote auf, wenn es darum geht Beweise für einen Lohnfortzahlungsbetrug diskret zu sichern. Mit über 40 Jahren Erfahrung in wirtschaftlichen sowie privaten Belangen, ist hier das Wissen um effektive Vorgehensweisen und die Anforderungen an Beweismittel durch deutsche Gerichte gegeben. Lassen Sie als Unternehmer in der 5. Jahreszeit nicht betrügen - Tudor hilft Ihnen dabei!

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