Der Lohnfortzahlungsbetrug, also den Schutz für Arbeitnehmer im Krankheitsfall zu missbrauchen, ist in der Arbeitswelt allgegenwärtig. Trotzdem gibt es Zeiten, in denen dieser Betrug oder der Versuch dazu, scheinbar besonders verlockend sind. Neben typischen Zeiträumen, zum Beispiel Mitte Februar bis Mitte März (Karneval) oder Ende Dezember bis Anfang Januar (Weihnachten, Silvester/Neujahr), spielen aber auch Brückentage eine Rolle. So sind beispielsweise die Feiertage „Christi Himmelfahrt im Mai oder Fronleichnam im Juni Anlass zu vermehrten Krankmeldungen, welche nicht alle gerechtfertigt sind. Beide Feiertage sind an einem Donnerstag und ermöglichen mit einem Urlaubstag für die meisten Arbeitnehmer ein langes Wochenende, bestehend aus 4 Tagen. Unterschiedliche Gründe können die Ursache dafür sein, Brückentage nicht mit in die Urlaubsplanung einzubeziehen. Teilweise können Urlaubswünsche auch nicht immer von allen Arbeitnehmern berücksichtigt werden, denn irgendjemand muss den „Urlauber“ auch vertreten, damit die anfallende Arbeit trotzdem erledigt wird. Also ist für manche Arbeitnehmer scheinbar angenehmer, sich durch einen Lohnfortzahlungsbetrug erst gar keinen Diskussionen mit dem Arbeitgeber zu stellen, und sich „einfach“ krank zu melden. Nebeneffekt dieses Betruges ist dann natürlich auch, keinen Tag des Jahresurlaubs opfern zu müssen.
Feiertage stellen für Unternehmer eine Belastung dar, da an diesen Tagen kein Umsatz generiert wird. Dies ist jedoch unvermeidbar, da es sich um gesetzliche Feiertage handelt. Zudem jedoch noch die Kosten eines illegalen Lohnfortzahlungsbetrugs zu kompensieren, kann schnell wirtschaftliche Nachteile für ein Unternehmen bedeuten. Experten beziffern den jährlichen volkswirtschaftlichen Schaden auf ca. 1,2 Milliarden Euro durch Lohnfortzahlungsbetrug. Dazu addieren sich natürlich noch andere Kosten, welche beispielsweise durch legitime Krankmeldungen verursacht werden.
Lohnfortzahlungsbetrug schadet allen, sogar dem Betrüger. In erster Linie sind natürlich die Arbeitgeber betroffen, welche den Lohn trotzdem weiter bezahlen müssen. Auch die Belegschaft trägt den Lohnfortzahlungsbetrug mit. In der Regel müssen sie für den Lohnfortzahlungsbetrüger einspringen. Ihre Urlaubswünsche können zudem dadurch verweigert werden. Generiert ein Unternehmen durch Lohnfortzahlungsbetrug weniger Umsätze, wird es sich auch finanziell bemerkbar machen - auch für die Belegschaft. Ist dann ein Arbeitnehmer wirklich krank, gerät er schnell in den Verdacht ein Betrüger zu sein. Das Betriebsklima kann sich verschlechtern. Aber auch die Lohnfortzahlungsbetrüger selbst schaden sich und gehen zudem ein hohes Risiko ein. Denn solch ein Betrug kann zur Kündigung führen und auch eine Belastung für zukünftige Bewerbungen sein.
Lohnfortzahlungsbetrüger fühlen sich häufig sehr sicher und übersehen schnell dabei, dass es Detekteien wie die Detektei TUDOR gibt, welche Lohnfortzahlungsbetrüger mit gerichtsverwertbaren Beweismitteln überführen können.