Trotz Abfindung aktiv für Konkurrenz-Unternehmen oder eigener Selbstständigkeit

Unternehmen unterliegen in der Wirtschaft einem starken Konkurrenzdruck. Jedes Unternehmen versucht dabei Dienstleistungen, Produkte oder Herstellungsverfahren zu optimieren. Einen wichtigen Raum bei der Umsetzung nehmen dabei die Mitarbeiter ein. Sie eignen sich das erforderliche Know-how an oder haben Einblick in viele wichtige Prozesse eines Unternehmens. Erfahrene Mitarbeiter sind für Unternehmen sehr wichtig und gefragt. Problematisch wird es jedoch, wenn Mitarbeiter aus dem Beschäftigungsverhältnis austreten. Fangen sie dann zum Beispiel bei einem Konkurrenz-Unternehmen an, kann es zu einem unerwünschten Informationsfluss kommen. Das andere Unternehmen erhält dann über den Mitarbeiter Informationen über Strategien, Herstellungsverfahren oder Technologien. Selbst wenn kein Arbeitgeberwechsel stattfindet, kann ein ehemaliger Mitarbeiter die erworbenen Kenntnisse für sich selber profitabel nutzen, indem er sich selbstständig macht und damit eine zusätzliche Konkurrenz darstellt.

Soweit die Theorie!

Um dieses Problem zumindest formal zu lösen, stehen Arbeitgebern nachvertragliche Vereinbarungen zur Verfügung. Vertraglich wird in der Regel schon bei einem Eintritt in ein Unternehmen geregelt, wie es nach einer eventuellen Beendigung des Arbeitsverhältnisses weitergeht. So kann zum Beispiel eine anschließende Beschäftigung bei einem Konkurrenz-Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen werden. Ebenso kann eine Selbstständigkeit regional oder zeitlich vertraglich untersagt werden. Dies bedeutet natürlich häufig einen gravierenden Nachteil bzw. Einschränkungen für den Mitarbeiter. Deshalb werden solche nachvertraglichen Vereinbarungen in der Regel von entsprechend hohen Abfindungssummen begleitet. Soweit die Theorie!

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...schwindet meistens sehr rasch auch die Loyalität zu dem Unternehmen.

Aus der Erfahrung unserer Detektei stellt sich in der Praxis häufig ein anderes Bild dar. Ist ein Beschäftigungsverhältnis ausgelaufen oder beendet, schwindet meistens sehr rasch auch die Loyalität zu dem Unternehmen. Der Kontakt zu einem ausgeschiedenen Mitarbeiter bricht ab und damit natürlich auch eine Kontrollmöglichkeit. Häufig stellen sich Mitarbeiter die Frage, woher denn ein ehemaliger Arbeitgeber überhaupt erfahren sollte, welche Tätigkeit bei wem gerade ausgeübt wird. Zudem sind natürlich ehemalige Mitarbeiter eines Unternehmens aus der gleichen Branche sehr beliebt für Neueinstellungen. Eine Einarbeitungszeit reduziert sich deutlich und erfahrene Mitarbeiter sind für Unternehmen sehr wertvoll. Manchmal steckt auch ein Spionagewunsch dahinter, wie der Konkurrent Probleme löst oder die genauen Fertigungsverfahren sind. In zahlreichen Fällen beobachteten unsere Detektive, dass sich trotz Abfindungszahlungen nicht an nachvertragliche Vereinbarungen gehalten wurde. Das Risiko bei einem Vertragsbruch überführt zu werden und mit den entsprechenden Konsequenzen konfrontiert zu werden, erscheint vielen ehemaligen Angestellten als gering. Selbst hohe Vertragsstrafen oder Entschädigungsforderungen schrecken nicht ab.

...welche Tätigkeit wird dort seit wann ausgeübt?

Um die Einhaltung nachvertraglicher Vereinbarungen zu prüfen, benötigt ein Arbeitgeber aktuelle Informationen. Bei welchem Unternehmen ist der ehemalige Mitarbeiter beschäftigt, welche Tätigkeit wird dort seit wann ausgeübt oder in welcher Branche hat sich der Mitarbeiter an welchem Ort selbständig gemacht? Um nötigenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, muss die Qualität dieser Informationen zudem gerichtsverwertbar sein. Genau diese geforderten Informationen können Detekteien ermitteln. Unsere Detektei TUDOR hat sich seit über 50 Jahren einen guten Namen gemacht und ist bekannt für eine diskrete Vorgehensweise.

Arbeitgebern steht also ein wirksames Mittel zur Verfügung, die Einhaltung von Verträgen zu überprüfen sowie durchzusetzen, und somit frühzeitig Schaden für das eigene Unternehmen abzuwenden.