In der Jägersprache ist Stalking ein bekannter Begriff. Er umschreibt das Beobachten und das Heranpirschen an das Wild. Seit Jahren müssen sich auch Gerichte mit dem Begriff Stalking auseinandersetzen. Immer mehr Menschen werden Opfer von Stalkern oder Stalkerinnen, welche aus abnormalen bis hin zu krankhaften Verhalten andere massiv belästigen. Die Folgen können für das Opfer gravierend sein. Oft werden sie in ihrer Freiheit eingeschränkt und leiden extrem unter dem Stalking. Nicht selten geschieht ein Stalking über einen längeren Zeitraum hinweg - nicht selten bis hin zu zwei Jahren, so dass sich sogar Krankheitsbilder bei den Opfern entwickeln. Die Gesetzgebung reagiert mit Änderungen und neuen Gesetzen zum Schutze der Opfer darauf.
Schon 2002 wurde beispielsweise die Möglichkeit erstellt, über das Gewaltschutzgesetz relativ kurzfristig gerichtliche einstweilige Verfügungen zu erlassen. Häufiger Bestandteil daraus sind Schutzzonen im Umfeld der Opfer, sowie Näherungsverbote für die Täter. Die Erfahrung hat leider gezeigt, dass die Täter nur wenig einsichtig sind und sich auch oft über gerichtliche Auflagen hinwegsetzen. Dadurch gerät das Opfer in Beweispflicht, um mit gesetzlicher Strafverfolgung dem Spuk ein Ende zu bereiten. Im Jahr 2007 wurde mit dem §238 des Strafgesetzbuch Stalking (Tatbestand der Nachstellung) unter Strafe gestellt. Es können Strafen von bis zu 3 Jahren Freiheitsentzug, in besonderen Fällen auch mehr, verhängt werden.
Stalking beginnt oft harmlos und wird Anfangs selten sofort erkannt. Erfahrungen haben gezeigt, dass die Täter sich einer strafbaren Handlung meistens nicht bewusst sind. Ihr Rechtsempfinden ist gestört und auch einer Aufklärung darüber bewirkt nur wenig. Deswegen sollten sich Stalking-Opfer auch auf keine Gespräche mit den Tätern einlassen. In der Regel sind diese sogar kontraproduktiv.
Einmalig sollte unter Zeugen eine Aufforderung zur Unterlassung ausgesprochen werden. Bei Fortsetzung des Stalking ist eine Beweismittelsicherung sehr wichtig, um gerichtliche Maßnahmen einleiten zu können. Telefonterror kann zum Beispiel mit einer vorher beantragten Fangschaltung nachgewiesen werden. Briefe, Emails oder Zettel sollten gesammelt und zeitlich protokolliert werden.
Oft sind Stalking-Opfer mit der Situation überfordert. Bewährt hat sich zum Nachweis der Nachstellung auch der Einsatz von Spezialisten (Privatdetektiven). Diese können über einen festgelegten Zeitraum Stalking-Opfer sowie auch Täter observieren und die erforderliche Beweismittelsicherung gerichtsverwertbar erbringen. Die Detektei Tudor ist seit über 40 Jahren darauf spezialisiert, im privaten wie auch wirtschaftlichem Bereich, diskret Ermittlungen und Beweismittelsicherungen durchzuführen.
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