Als Lohnfortzahlungsbetrug wird eine ungerechtfertigte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bezeichnet. Obwohl der Arbeitnehmer nicht wirklich krank ist sondern bei seinem Arzt nur Beschwerden vortäuscht, „genießt“ er die Freistellung von seiner Arbeit bei vorläufigem vollständigem Lohnausgleich. Im Volksmund wird dies auch allgemein als „Blaumachen“ benannt. Der jährlich enorm hohe Schaden in der deutschen Wirtschaft durch Lohnfortzahlungsbetrug beziffert gleichzeitig die hohe Verbreitung dieser Form des Betruges an Arbeitgebern. Tatsächlich gibt es sogar Zeiten, in denen Lohnfortzahlungsbetrug sprunghaft ansteigt, zum Beispiel in der Weihnachts- oder Karnevalszeit. In der Urlaubs- oder Ferienzeit ist ebenfalls eine verminderte Hemmschwelle von Arbeitnehmern gegenüber einem Lohnfortzahlungsbetrug festzustellen. Die Gründe dafür sind jedoch sehr unterschiedlich.
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Befinden sich schulpflichtige Kinder im Haushalt, ist ein gemeinsamer Urlaub nur in den Schulferien möglich. Arbeitgeber berücksichtigen das meistens und geben entsprechend Urlaubsanträgen von beschäftigten Eltern in der Ferienzeit Vorrang. Gibt es natürlich in einem Unternehmen mehrere beschäftigte Eltern, kann in der Regel nicht jedem Urlaubsantrag stattgegeben werden. Auch andere Einflüsse, zum Beispiel der Krankenstand, kann Einfluss auf Urlaubsentscheidungen haben. Nicht selten „erzwingen“ dann Betroffene mit abgelehntem Urlaubsantrag die benötigte Zeit durch einen Lohnfortzahlungsbetrug. Dabei gefällt es Lohnfortzahlungsbetrügern, sich den eigentlichen Jahresurlaub aufzusparen.
Ein zweiter Faktor führt zu einer Zunahme von Lohnfortzahlungsbetrug in der Urlaubszeit. Lohnfortzahlungsbetrüger gehen das Risiko ein erwischt zu werden. Dies führt dann meistens zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen, welche sogar den Verlust des Beschäftigungsverhältnisses nach sich ziehen können. Zuhause ist die Gefahr für einen Lohnfortzahlungsbetrüger am höchsten, da der Chef oder Kollegen in der Umgebung vielleicht Beobachtungen anstellen, welche der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung widersprechen.
Zuhause ist die Gefahr für einen Lohnfortzahlungsbetrüger am höchsten, da der Chef oder Kollegen in der Umgebung vielleicht Beobachtungen anstellen, welche der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung widersprechen. Im Urlaubsort, welcher häufig sogar im Ausland liegt, ist diese Gefahr nur minimal gegeben. Wer in Mallorca am Strand liegt und sich dabei Krankschreiben lässt, bekommt die ausgestellten Tage der Arbeitsunfähigkeit während dem Urlaub nicht von seinem Jahresurlaub abgezogen. Selbst die Überschreitung der genehmigten Urlaubszeit wird durch einen Lohnfortzahlungsbetrug so ganz einfach möglich. Das Risiko der Chef könnte sich persönlich vor Ort nach dem Gesundheitszustand informieren, ist sehr unwahrscheinlich.
Ein Lohnfortzahlungsbetrüger befindet sich selbst im Ausland jedoch nur scheinbar in Sicherheit vor der Entdeckung seines Betruges, denn Detekteien sind sehr gut in der Lage, Lohnfortzahlungsbetrüger zu überführen. In einem solchen Falle kann der Arbeitgeber sogar auf die Abschreckung zählen, welche andere Arbeitnehmer von einem Lohnfortzahlungsbetrug abhält.