In der Regel sind Detektive unscheinbare Personen, welche viel Übung und Erfahrung darin haben auch unscheinbar zu bleiben. Es ist von großer Wichtigkeit für die erfolgreiche Ermittlung, nicht aufzufallen oder sogar als Beobachter entlarvt zu werden. Dazu gibt es jedoch Ausnahmen, wenn eine Ermittlungstätigkeit zum Beispiel von außen keine weiteren Hinweise liefert, da die eigentlichen Prozesse im Verborgenen (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) ablaufen.
Um auch diese Ausnahmefälle abzudecken, steht Detekteien das Mittel der Einschleusung zur Verfügung. Dies kann zum Beispiel durch Detektive in Unternehmen, aber auch im Privatbereich erfolgen. Diese Aufgabe ist für einen Detektiv sehr schwierig, da einer neuen fremden Person im Umfeld erst einmal Misstrauen entgegenschlägt, besonders dann natürlich, wenn es auch etwas zu verbergen gibt. In diesem Fall sind nur sehr erfahrene und kompetente Detektive meistens in der Lage Vertrauen aufzubauen. Hierbei muss auch die Auswahl des jeweiligen Detektivs gut überdacht sein, da Alter, Geschlecht, oder Kenntnisse dem jeweiligen Einsatzgebiet entsprechen müssen.
Es kann viele Gründe geben warum die Einschleusung eines Detektivs in ein Unternehmen erforderlich wird. Spionage bzw. Datendiebstahl, Warendiebstahl, oder Unterschlagungen sind nur wenige Beispiele. Kernpunkt ist bei der Einschleusung, einen anderen Blickwinkel auf die Geschehnisse als Führungspersonen in dem eigenen Unternehmen zu bekommen. Ein eingeschleuster „Kollege“ ist nahe am Ort der Handlung dabei und hat andere Möglichkeiten der Beobachtung, als wenn zum Beispiel der Chef seine Runde in dem Unternehmen macht. Diese künstlich erzeugte Unverdächtigkeit eines „neuen Mitarbeiters“ bedarf allerdings einer genau durchdachten Vorbereitung. Hier muss eine Person im Vorfeld durch Lebenslauf, Wohnsitz und Privatleben konstruiert werden, welche keinen Verdacht erregt. Durch eine Kundenbetreuung wird der Mandant während des Einsatzes stets auf alle Entwicklungen und Vorkommnisse informiert. Als Hinweis gilt jedoch zu beachten, dass es erforderlich sein kann einen vorhandenen Betriebsrat zu informieren, damit die gewonnenen Beweismittel rechtskräftig verwertet werden können und durch die Einschleusung in das eigene Unternehmen keine illegale Handlung entsteht.
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Auch im privaten Umfeld kann der Bedarf nach einer Einschleusung entstehen. Viele Eltern erfahren häufig erst durch Umwege oder viel zu spät, dass zum Beispiel ihre Kinder unter Drogenmissbrauch, Essstörungen wie Bulimie oder auch sexueller Belästigung leiden. Zudem sind auch andere Personen im privaten Umfeld, zum Beispiel Kinderbetreuer, Krankenpfleger oder sonstige Hausangestellte bei Verdacht durch eingeschleuste Detektive wirkungsvoll zu überwachen. Auch hier spielt der Vertrauensaufbau eine wichtige Rolle. Anders als bei der Einschleusung in Unternehmen, kann die Tarnung bzw. Vorgeschichte aufgebaut sein. Hier besteht zwar grundsätzlich auch die Möglichkeit einen weiteren Hausangestellten, zum Beispiel einen Gärtner, einzuschleusen. Aber für die Fokussierung auf das Geschehen im Haus sind Tarnungen (wie zum Beispiel als Reisebekanntschaft oder Gastschüler) effektiver.