Die Lohnfortzahlung bei eintretender Arbeitsunfähigkeit ist Bestandteil des Arbeitsschutzgesetzes. Kein anderes Schutzgesetz in der Arbeitswelt leidet jedoch unter Missbrauch wie dieses. Der Ablauf dieses Missbrauchs führt fast immer über einen Arzt, welcher eine Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ausstellt. Das macht ein Arzt natürlich nicht böswillig oder leichtfertig. Er kennt ja nicht die Absichten seiner Patienten, welche ihm von Symptomen berichten. Ein Knochenbruch ist leicht und zweifelsfrei zu diagnostizieren. Sogar ein Laie erkennt einen gebrochenen Knochen und weiß, damit ist eine lange Arbeitsunfähigkeit verbunden. Grippe Symptomen ist im Gegensatz dazu nicht so schnell auf die Spur zu kommen. Ob jemand Kopfschmerzen oder Gliederschmerzen hat, erfährt der Arzt in der Regel von dem Patienten. Gerade in der Herbst- und Winterzeit, wenn Grippewellen das Land überrollen, gehören Krankschreibungen zum Alltag der Ärzte. Ca. 10% dieser Krankmeldungen sind ungerechtfertigt! Viele Angestellte nehmen die Grippe des Arbeitskollegen zum Anlass, aus dem eigenen kleinen Schnupfen eine „angebliche“ Grippe zu machen. Das bedeutet, jemand der eigentlich gesund ist, lässt sich bei einem Arzt eine ungerechtfertigte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Dadurch wird er für einen definierten Zeitraum von der Arbeit freigestellt, damit er seine Krankheit auskurieren und die Gesundheit wiederherstellen kann. Finanzielle Nachteile braucht er dabei zunächst nicht zu befürchten, da sein Lohn vom Arbeitgeber für die Dauer der Krankheit bis zu 6 Wochen bzw. 42 Tage weitergezahlt wird. Kein Wunder also, dass bei einigen Arbeitnehmern eine ungerechtfertigte Krankmeldung als willkommene Zugabe zum Urlaub gesehen wird. Viele nutzen die zusätzlich gewonnene „Freizeit“ auch zur Erledigung von anderen privaten Dingen. Garagenbau, Renovierung am Haus, Gartenarbeiten oder sogar die Ausübung einer Nebenbeschäftigung konnten die Detektive der Detektei TUDOR in ihrer jahrelangen Erfahrung mit Lohnfortzahlungsbetrüger bereits beweiskräftig nachweisen.
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Die Folgen eines solchen betrügerischen Fehlverhaltens einzelner Mitarbeiter betreffen das ganze Unternehmen, in dem der Betrüger beschäftigt ist. Entweder hat der Arbeitgeber Ausfälle bei dem Umsatz oder muss die fehlende Kraft durch zusätzliche Lohnkosten ersetzen. Andere Mitarbeiter tragen diese Nachteile in der Regel mit. Sie müssen einspringen, vielleicht sogar ungewollte Überstunden leisten oder ihren Urlaub verschieben. Die Arbeitsmoral in einem Betrieb kann durch wenige schwarze Schafe nachhaltig sinken und Unzufriedenheit bei anderen Arbeitskollegen auslösen. Arbeitgebern wird deshalb empfohlen, Lohnfortzahlungsbetrug nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.
Der deutschen Wirtschaft wird jährlich ein immens hoher Schaden durch „Blaumacher“ zugefügt. Bei Verdacht sollte sofort gehandelt werden. Dies schützt vor Missbrauch der Arbeitsschutzgesetze und zeigt der Belegschaft, dass Unehrlichkeit und Betrug nicht belohnt werden, sondern ernste arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Trittbrettfahrer, welche sich auf einem Schnupfen ausruhen wollen, wird das Risiko eines fälschlicherweise für ein Kavaliersdelikt gehaltenen Betrugs vor Augen geführt. Auch die Wehrhaftigkeit der Arbeitgeber gegen Lohnfortzahlungsbetrug, kann durch die Observation unserer geschulten Tudor Detektive hergestellt werden.
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