Bei Ehepartnern sowie Lebenspartnerschaften sind beide Seiten einander zum Unterhalt verpflichtet. Leider funktioniert das in der Praxis nicht immer so, wie es sich der Gesetzgeber vorgestellt hat. Schwindet die Zuneigung zum Partner und die Beziehung wird beendet, ist auch oft die Zahlungsmoral des Unterhaltspflichtigen gleich mit verschwunden. Andersherum gibt es natürlich gleichbedeutend den Fall, dass Unterhalt zu Unrecht bezogen wird.
Privatdetektive verschaffen Klarheit
Zwei wichtige Faktoren sind für die Unterhaltsverpflichtung nötig, welche häufig von Gerichten bei Uneinigkeiten geprüft werden müssen - die Bedürftigkeit und die Leistungsfähigkeit. Für einen Unterhaltsberechtigten entsteht eine Bedürftigkeit dann, wenn er seinen Lebensunterhalt nicht von seinem Arbeitseinkommen oder Vermögen selbst bestreiten kann. Ist der Unterhaltspflichtige leistungsfähig, soll er für den Unterhalt aufkommen bzw. die Differenz ausgleichen. Um die Leistungsfähigkeit festzustellen, wird hierbei meistens das Arbeitseinkommen des Unterhaltspflichtigen herangezogen. Dieses muss jedoch noch um den Selbstbehalt bereinigt werden, denn auch der Unterhaltspflichtige hat einen Anspruch darauf, seinen eigenen Lebensunterhalt nicht zu gefährden. Unterhaltszahlungen können sich erforderlicher Weise oft über Jahre hinweg ziehen, so dass sich in der Summe stattliche Beträge ergeben. Kein Wunder also, dass es oft zu Widersprüchen kommt, welche dann Gerichte regeln müssen. Nicht selten stellt sich dabei heraus, dass sich eine Seite mit bewusst falschen Angaben Vorteile zu verschaffen versucht. Gerichte können jedoch nur das berücksichtigen, was auch beweiskräftigt ist. Oft scheitert es am Mangel der Beweise, sein Recht dann durchzusetzen. Nicht selten werden Privatdetektive damit beauftragt, relevante Gegebenheiten zu recherchieren und die nötigen Beweise gerichtsverwertbar sicherzustellen.
Aus unserer jahrelangen Berufserfahrung der Detektei TUDOR konnten wir in unzähligen Fällen Menschen zu ihrem Recht verhelfen. Beispielsweise konnten wir Unterhaltsansprüche widerlegen, wenn die Unterhaltspflicht auf eine andere Person übergegangen ist, da der ehemalige Partner zum Beispiel in einer neuen Beziehung lebt. Auch die Bedürftigkeit kann in Frage gestellt werden wenn Beweise ermittelt werden, dass der Lebensunterhalt durch eigene Einkommen gedeckt werden kann. Ebenfalls die Leistungsfähigkeit konnten wir in unzähligen Fällen nachweisen, wenn Einkünfte offiziell unterschlagen wurden.